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Kosten für eine kieferorthopädische Therapie
Die Kosten für eine festsitzende Zahnspange bei Kindern und Jugendlichen werden seit dem 1. Juli 2015 von den Krankenkassen dann zum größten Teil übernommen, wenn ein großer oder sehr großer Behandlungsbedarf vorliegt (Schweregrad 4 und 5 nach dem Index of Treatment Need, IOTN, dem Index für den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf). Bei Behandlungsbeginn darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Bei Kleinkindern wird eine abnehmbare Zahnspange finanziert.
Patienten, deren Fehlstellung dem Schweregrad 1 bis 3 entspricht, müssen den Großteil der Kosten für eine kieferorthopädische Therapie selbst tragen. Die staatlichen Krankenversicherungen leisten dazu unter folgenden Voraussetzungen einen Zuschuss:
- Medizinische Notwendigkeit: Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein, um Gesundheitsschädigungen vorzubeugen. Ästhetische Gründe alleine reichen nicht aus.
- Kostenantrag vor Behandlungsbeginn: Die Kostenübernahme muss vor Beginn der Behandlung beantragt und durch die entsprechende Kasse bewilligt werden.
- Jährliche Erneuerung des Krankenkassenanteils: In der Regel geht man von einer 3-jährigen Behandlungszeit aus. Die Übernahme des Krankenkassenanteils muss jeweils jährlich erneut beantragt werden.
Sie erhalten von uns die notwendigen Unterlagen, um bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag zur Rückerstattung eines Teils der Behandlungskosten einbringen zu können. Wie hoch der Zuschuss der Krankenkasse ausfällt, richtet sich unter anderem nach der Therapieform (herausnehmbare oder feste Zahnspange) sowie nach den individuellen Regelungen Ihrer jeweiligen Krankenversicherung.
Zahnversicherung
Private Krankenversicherungen, die die gesamten Kosten für kieferorthopädische Therapien übernehmen, werden derzeit in Österreich nicht angeboten. Einige private Zusatzkrankenversicherungen übernehmen aber auch einen Teil der Kosten für zahnmedizinische und kieferorthopädische Leistungen.